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Frequently Asked Questions

In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Bei der Smartphone-Nutzung im Ausland sollten Verbraucher zwischen EU-Ausland und allen weiteren Reiseländern unterscheiden. Denn innerhalb der EU fallen beim Telefonieren, SMS-en und mobilen Surfen seit Sommer 2017 keine zusätzlichen Gebühren an: Verbraucher können ihren Handytarif auf Reisen „mitnehmen“ und genauso nutzen wie zu Hause. Der Verbrauch wird nach dem Tarif berechnet, der als Basistarif in Deutschland gilt.
Verbraucher müssen im Ausland in der Regel nicht selbst aktiv werden: Sie können direkt lossurfen oder telefonieren. Das Smartphone bzw. der Anbieter stellt automatisch auf „Roaming zu Inlandspreisen“ um.
Außerhalb der EU gilt diese Regelung nicht. Fürs sogenannte Roaming werden bei der Handynutzung Zusatzkosten fällig. Die können sehr hoch ausfallen – insbesondere bei der mobilen Datennutzung. Auf Fernreisen fallen so für nur 1 Megabyte (zum Beispiel beim Versand eines Smartphone-Fotos) schnell bis zu 20 Euro an. Wer sein Smartphone unterwegs im Nicht-EU-Ausland nutzen möchte, sollte sich daher bei seinem Mobilfunkanbieter über eine passende Option informieren.
Zunächst sollte man versuchen, sich selbst anzurufen, um sicherzustellen, dass das Gerät nicht nur verlegt wurde. Vielleicht ist das Handy auch in den Händen eines ehrlichen Finders. Taucht das Handy nicht auf, sollte umgehend der Mobilfunkanbieter informiert und die SIM-Karte gesperrt werden. Dazu benötigt man die Handynummer und die Kundennummer beim Mobilfunkanbieter. Die Sperrung sollte man sich möglichst schriftlich bestätigen lassen. Innerhalb Deutschlands wird von den Mobilfunkanbietern meistens sehr schnell eine neue SIM-Karte zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die neue Karte und eventuell ein neues Handy unterscheiden sich je nach Anbieter.
Long Term Evolution (kurz LTE) ist der Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G). Mit LTE surfen Verbraucher deutlich schneller im mobilen Internet als mit dem älteren Mobilfunkstandard 3G. LTE verspricht Downloadraten von bis zu 500 Mbit/s. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist je nach Auslastung der Funkzelle und der gebuchten Tarifleistung oft niedriger.
Wichtig zu wissen: Über 50 Prozent der Mobilfunkkunden haben noch keinen LTE-Vertrag. Doch Handytarife mit LTE werden zum Must Have. Bis 2020 wird das UMTS-Netz in immer mehr Regionen zurückgebaut. 3G soll dem Ausbau von LTE und dem neuesten Netzstandard 5G Platz machen. Kunden ohne LTE-Vertrag fallen durch den Rückbau automatisch ins alte 2G-Netz zurück – das reicht gerade einmal aus, um SMS zu versenden und zu telefonieren.
Gerade preisbewusste Mobilfunkkunden sind betroffen, denn etliche günstige Discountertarife haben keine LTE-Option. Leistungsstarke LTE-Tarife sind heute jedoch schon für unter 10 Euro im Monat zu haben. Im Verivox-Tarifrechner können Sie ganz einfach nach LTE-Tarifen filtern – setzen Sie einfach das Häkchen bei „Nur Tarife mit LTE anzeigen“. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr neuer Tarif zukunftsfähig ist.
Ja. Wer seinen Anbieter wechselt, kann seine Rufnummer in der Regel problemlos mitnehmen. Das gilt für Handy- wie auch für Festnetztarife. Seit 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. 2020 wurde die Gebühr auf maximal 6,82 Euro gedeckelt, vorher waren etwa 30 Euro üblich.
Tipp: Für eine erfolgreiche Rufnummernportierung sollten Sie den Wunsch zur Mitnahme bereits bei der Kündigung des alten Vertrags vermerken. Weitere Hinweise und eine Musterkündigung mit Vermerk zur Übertragung der Handynummer finden Sie auf unserer Themenseite zur Rufnummernmitnahme.
Eine Identifikation ist im ausgeschalteten Zustand nicht möglich. Eine Gefahr besteht nur, wenn man (unwissentlich) in den Besitz eines hierfür gezielt manipulierten Mobiltelefons gekommen ist. Manipulationen am Mobiltelefon können aber weitgehend ausgeschlossen werden, wenn man
• das Mobiltelefon nie länger unbeobachtet liegen lässt,
• kein geschenktes Mobiltelefon zweifelhafter Herkunft verwendet.
Da Manipulationen an einem Mobiltelefon jedoch nicht völlig auszuschließen sind, kann das Entfernen der Mobiltelefon-Batterien eine zusätzliche Sicherheit bieten.
Fehlerfreie und unmanipulierte Mobiltelefone können im ausgeschalteten Zustand nicht aktiviert werden. Der beschriebene Angriff ist nur nach vorherigen Manipulationen oder unter Ausnutzung von Fehlern durchführbar. Daher sind nach unserer Einschätzung nur zwei Fälle denkbar:
• Der Angriff kann für beliebige Mobiltelefone/Netze funktionieren, wenn vorher eine gezielte Manipulation (Hardware/Firmware) am Mobiltelefon vorgenommen wurde.
• Der Angriff funktioniert nur für spezielle Mobiltelefone und Mobilfunknetze, bei denen für Abhörzwecke ausnutzbare Schadensfunktionen oder Fehler (Hardware/ Firmware) zufällig vorhanden sind.
Zurzeit gibt es keine technischen Möglichkeiten, 100%ige Sicherheit zu erzielen. Man kann lediglich Angriffe durch technische Schutzmaßnahmen erschweren, beispielsweise durch
• Realisierung einer netzübergreifenden interoperablen Mobilfunk-Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
• Gegenseitige Authentifikation zwischen Mobiltelefon und Basisstation (bisher Authentifikation nur einseitig, d. h. seitens des Mobiltelefons gegenüber der Basisstation)
Bei Bestellung eines neuen Tarifs können Sie die Art des Einzelverbindungsnachweises auswählen. Im Bestellprozess unter Einzelverbindungsnachweis können Sie zwischen Kein Einzelverbindungsnachweis, Einzelverbindungsnachweis verkürzt um die letzten drei Stellen der Zielrufnummern und Einzelverbindungsnachweis mit vollständigen Zielrufnummern wählen. Vorausgewählt ist Kein Einzelverbindungsnachweis.
Kein Einzelverbindungsnachweis Sie erhalten keinen Einzelverbindungsnachweis.
Einzelverbindungsnachweis verkürzt um die letzten drei Stellen der Zielrufnummern Sie erhalten einen Einzelverbindungsnachweis, bei dem die letzten drei Stellen der Zielrufnummern nicht sichtbar sind.
Einzelverbindungsnachweis mit vollständigen Zielrufnummern Sie erhalten einen Einzelverbindungsnachweis, bei dem alle Stellen der Zielrufnummern sichtbar sind.
Die Einzelverbindungsnachweise werden in Ihrer persönlichen Servicewelt unter Vertrag -> Rechnungsansicht zur Verfügung gestellt.